Häufig gestellte Fragen von gesetzlich Versicherten

Ja. Unter Einhaltung der gegebenen Hygienemaßnahmen hat unsere Praxis, wie andere Arztpraxen auch, geöffnet. 

Die Schlaflaboruntersuchungen finden in Ihrem eigenen häuslichen Umfeld statt wodurch Sie sich keinem nennenswerten Ansteckungsrisiko aussetzen müssen. Für die eingesetzten Gerätschaften werden selbstverständlich Bakterien- & Virenfilter benutzt und nach Gebrauch werden die Geräte aufwendig desinfiziert.

Gerne möchten wir Sie behandeln. Es bestehen 2 Möglichkeiten:

1) Sie können einen Antrag zur Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung stellen. Diese entscheidet im Einzelfall und erstattet Ihre Kosten wenn Ihr Antrag akzeptiert wurde. Häufig werden diese Anträge genehmigt.
Kontaktieren Sie uns für einen Kostenvoranschlag.

2) Sie können die Behandlungskosten zum einfachen Kassensatz selbst tragen. Rufen Sie uns gerne an für Details.

Ja. Die Verordnung von Therapiegeräten kann ergänzend durch den Hausarzt erfolgen, wodurch eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse gewährleistet wird.

Aktuell können wir eine Polysonmographie innerhalb einer Wartezeit von 3-4 Wochen anbieten. Bitte kontaktieren Sie uns für einen Termin.